Befestigungsmaterial
Befestigungsmaterial:
Regale mit einem Höhen/TiefenVerhältnis größer 5:1 müssen gemäß DGUV Regel 108-007 (BGR 234) gegen Kippen gesichert werden.
Beispiel:
Ein Regal mit einer Tiefe von 300 mm und einer Höhe von 2.000 mm muss durch eine Wand-, Fußverankerung oder Kopfverbände gesichert werden.